Satzungsänderung des eingetragenen Vereins


Im Zuge der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir unsere Satzung geändert. Die neue Satzung ist jetzt deutlich und gesetzeskonform:

„Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 18 Jahren werden.“

Er oder sie muss einfach in unser Gruppengefüge passen. Das ist, was für uns zählt.

Wir haben noch nie bewusst Männer aus unserem Verein ausgeschlossen. Es wollten nur noch nie welche im Lädchen am Sortier- und Verkaufsverfahren teilnehmen. Bei handwerklichen Arbeiten und Reparaturen standen uns aber immer Männer zur Seite.

Text: Birgitt Sevenich